BFH: Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren
Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.2010 – VII R 48/ 07 – entschieden: Liegt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bestandskräftige Steuerfestsetzung und damit ein Schuldtitel i.S.d. § 179 Abs. 2 InsO vor, ist das FA im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Insolvenzverwalter berechtigt, das Bestehen der angemeldeten Forderung durch Bescheid festzustellen, wenn der Insolvenzverwalter seinen Widerspruch auf die von ihm behauptete Unwirksamkeit der Forderungsanmeldung stützt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23.2.2005 – VII R 63/ 03, BStBl. II 2005, 591, BB 2005, 2283).
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