BFH: Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; Änderung des Folgebescheids bei Feststellung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids
Der BFH hat mit Urteil vom 20.8.2014 - X R 15/10 - wie folgt entschieden:
1. Auch die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde (§ 125 Abs. 5 AO) kann Regelungswirkung haben und daher ihrerseits einen der Bestandskraft fähigen Verwaltungsakt darstellen (Änderung der Rechtsprechung).
2. Stellt die Finanzbehörde durch Verwaltungsakt die Nichtigkeit eines Grundlagenbescheids fest, ist der Folgebescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern. Zugleich bewirkt die Nichtigkeitsfeststellung die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO).