BFH: Festsetzungsverjährungshemmender Antrag
Der BFH hat mit Urteil vom 28.8.2014 - V R 8/14 - entschieden: Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann kein Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO, wenn sie zu einer Steuervergütung (§ 168 Satz 2 AO) führen soll.