BFH: Festsetzungsverjährung - Aktenstudium als Beginn der Außenprüfung - (letzte) Ermittlungshandlungen
Mit Urteil vom 8.7.2009 - XI R 64/07 - entschied der BFH, die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses einer Außenprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht stelle keine - den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende - letzte Ermittlungshandlung im Rahmen der Außenprüfung dar. Reiche der Steuerpflichtige nach Zusendung des Betriebsprüfungsberichts eine -ausdrücklich vorbehaltene - Stellungnahme und Unterlagen ein, die zum Wiedereintritt in Ermittlungshandlungen führen, erfolgten diese noch im Rahmen der Außenprüfung. Die Revision führte zur Zurückverweisung an das FG, weil der BFH nicht abschließend entscheiden konnte, wann letzte Ermittlungen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO vorgenommen wurden.
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