FG Niedersachsen: Festsetzung einer während eines Insolvenzverfahrens entstandenen Erbschaft-steuer
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 12.7.2013 - 3 K 436/12 - entschieden:
Eine während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen entstandene Erbschaftsteuer kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt werden.
Volltext: //BB-ONLINE BBL2013-2646-2 unter http://www.betriebs-berater.de/
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 16.10.2013)
Das Urteil ist rechtskräftig.