BFH: Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung
Der BFH hat mit Urteil vom 27.3.2019 – V R 10/19 (V R 60/16) - entschieden: Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes.