BFH: Fehlgeschlagenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Der BFH hat durch Urteil vom 17.9.2009 – VI 17/08 – entschieden: Wird ein fehlgeschlagenes Mitarbeiteraktienprogramm rückgängig gemacht, indem zuvor vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw.Werbungskosten vor. Der Rückgewähranspruch richtet sich damit im Streitfall allein auf die „gegenständliche“ Rückgabe der konkret ausgegebenen Aktien. Folglich stellt sich die Rückgabe der Papiere auch nur insoweit als „actus contrarius“ zu einer Lohnzahlung und damit als durch das Arbeitsverhältnis veranlasste negative Einnahme bzw. Erwerbsaufwand dar, als der ursprünglich gewährte geldwerte Vorteil zurückgegeben worden ist Die Höhe des Erwerbsaufwands bemisst sich in einem solchen Fall nach dem ursprünglich gewährten geldwerten Vorteil; zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2619-1