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Steuerrecht
02.03.2011
Steuerrecht
BMF: Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung 2010

Das BMF hat klargestellt, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2010 zum Teil falsch ausgefüllt haben, da unter den Nrn. 25 und 26 der Bescheinigung der Beitrag des Versicherten, den er an die Krankenkasse zahlt, ausgewiesen wird. Hier muss der Gesamtbetrag stehen – inkl. der vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse. Betroffen sind nur diejenigen Versicherten, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig versichert sind. Liegt dieser Fehler vor, entsteht niemandem ein Nachteil, so das BMF. Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen werden maschinell erkannt. Das FA berücksichtigt die Beiträge des Arbeitnehmers in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendung.
(BMF, Newsletter vom 28.2.2011)

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