FG Rheinland-Pfalz: Falsche Km-Angabe ggf. Steuerhinterziehung
Das FG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 29.3.2011 - 3 K 2635/08 - entschieden: Falsche Kilometer-Angaben (im konkreten Fall: überhöhte Entfernungsangaben betr. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Das FA kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.
(PM FG Rheinland-Pfalz vom 3.5.2011)