FG Düsseldorf: Fahrten zur Arbeitstätte nach drei Monaten keine Dienstreise
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 12.2.2008 – 13 K 2370/07 L,H(L) – entschieden: Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum einen Pkw für Fahrten zwischen Wohnort und Einsatzort unentgeltlich zur Verfügung, müssen die Fahrten nach Ablauf von drei Monaten steuerlich wie Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte behandelt werden. Die Fahrten zum Arbeitsort sind dann keine Dienstreise mehr. Der BFH hat die Revision gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf zugelassen. Sie ist dort unter dem Aktenzeichen VI R 42/08 anhängig.
(PM FG Düsseldorf vom 15.2.2009)