FG Düsseldorf: Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.7.2019 – 14 K 1653/17 L – entschieden:
1. Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein.
2. Die Anwendung der einschlägigen Steuerbefreiungsvorschrift setzt eine tatsächlich geleistete Arbeit an einem Sonntag, Feiertag oder zur Nachtzeit voraus; hierfür ist lediglich eine vergütungspflichtige Arbeitszeit erforderlich.
3. Das passive Verhalten der Spieler und Betreuer während der Beförderung im Mannschaftsbus erfüllt diese Voraussetzung; sie sind arbeitsvertraglich zur Teilnahme an den Fahrten verpflichtet; hierfür haben sie Zuschläge von der Klägerin erhalten.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt (Az. BFH VI R 28/19).
(Quelle: PM FG Düsseldorf vom 9.9.2019)