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Steuerrecht
22.12.2010
Steuerrecht
BFH: Fahrergestellung durch Arbeitgeber nicht stets Lohn

Der BFH hat im Urteil vom 22.9.2010 - VI R 54/09 - entschieden: Der Senat lässt offen, ob an der Rechtsprechung weiterhin festzuhalten ist, dass die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG in der bis einschließlich 2000 geltenden Fassung erhöht eine solche Fahrergestellung jedenfalls nicht die anzusetzenden Lohneinkünfte des betreffenden Arbeitnehmers, weil selbst bei Ansatz eines lohnsteuerrechtlichen Vorteils ein entsprechender Aufwand in gleicher Höhe entgegenstünde.


Volltext ds Urteils: //BB-ONLINE BBL2011-85-4
unter www.betriebs-berater.de

(PM BFH vom 22.12.2010)

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