BFH: Fahrergestellung als Lohn
Der BFH hat mit Urteil vom 15.5.2013 - VI R 44/11 - wie folgt entschieden: Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Fahrer, führt das dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil. Der Vorteil bemisst sich grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2069-2 unter www.betriebs-berater.de