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Steuerrecht
24.06.2010
Steuerrecht
BVerfG: Fachberaterbezeichnungen (DStV e. V.) zulässig

Das BVerfG hat im Beschluss vom 9.6.2010 - 1 BvR 1198/10) entschieden: Die Fachberaterbezeichnungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) dürfen von Steuerberatern werbend verwendet werden, sofern dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater" geschieht. Konkret ging es um die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)". Das BVerfG bestätigt damit ausdrücklich die in dieser Frage ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen wie zuletzt des BFH vom 23.2.2010 - VII R 24/09, BB 2010, 990. Nicht erlaubt ist es, die Fachberaterbezeichnungen des DStV als Zusatz zur Berufsbezeichnung, also in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Steuerberatertitel, zu verwenden.

(PM DStV vom 23.6.2010)

Vgl. dazu auch Pestke, BB 3/2010, S. VII, Michel, BB 15/2010, S. VI f. Hierzu erscheinen in Kürze Beiträge von Filges (BRAK) und von Michel (DStV e. V.) in der Rubrik Berufspraxis.

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