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Steuerrecht
28.05.2020
Steuerrecht
BT: FDP gegen Progressionsvorbehalt

Für Lohnersatzleistungen von Arbeitnehmern, die aus der Corona-Krise begründet sind, sollen der sogenannte steuerliche Progressionsvorbehalt und die damit einhergehende Abgabepflicht einer Steuererklärung für das Jahr 2020 entfallen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/19501). Die enorm hohe Anzahl von zusätzlich zu bearbeitenden Steuererklärungen drohe die Finanzverwaltung zu überfordern, warnen die Abgeordneten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden darüber hinaus nicht mit Nachzahlungen, die wegen des Progressionsvorbehalts erfolgen könnten, rechnen. In ihrem Antrag weist die FDP-Fraktion darauf hin, dass sich im April nach offiziellen Angaben über zehn Millionen Menschen in Kurzarbeit befunden hätten. Lohnersatzleistungen, zu denen unter anderem Unterstützungsmaßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, das Insolvenzgeld, das Krankengeld oder Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz gehören würden, seien zwar steuerfrei. Aufgrund des sogenannten Progressionsvorbehalts könne der Einsatz dieser Leistungen jedoch dazu führen, dass die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höher besteuert werden würden, als es ohne den Einsatz von Lohnersatzleistungen der Fall gewesen wäre. In diesen Fällen gebe es derzeit eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, auf die im Jahr 2020 nach Ansicht der FDP-Fraktion verzichtet werden soll. Besonders die Vielzahl der Fälle, in denen Menschen steuerfreie Leistungen aufgrund der Pandemie-Auswirkungen erhalten würden, spreche für eine „steuerpolitisch großzügige Regelung“, argumentiert die FDP-Fraktion.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 561/2020 vom 28.5.2020)

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