FG Sachsen: Existenzgründungszuschüsse nicht steuerfrei
Durch Beschluss vom 16.3.2009 - 8 V 179/07 - hat das FG Sachsen entschieden: Zuschüsse für Existenzgründer aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln sind nicht steuerfrei. Im entschiedenen Fall ging es um Existenzgründungszuschüsse für eine Rechtsanwaltssozietät. Das FG wertete die Zuschüsse als Sonderbetriebseinnahmen der Anwälte im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Gewinn aus der Sozietät). Der Begriff der Sonderbetriebseinnahmen sei zu kurz gefasst; auch Zahlungen Dritter seien darunter zu subsumieren, wenn sie durch die Mitunternehmerschaft (Kanzlei) verusacht seien. Das sei vorliegend zu bejahen. Die Zuschüsse seien auch nicht steuerfrei gem. § 3 Nr. 2 EStG, da sie nicht im Katalog dieser Vorschrift aufgeführt seien. Diese könne auch nicht entsprechend angewendet werden.
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterial rechts