: Europäisches Parlament für gemeinsame KSt-Bemessungsgrundlage
Das Europäische Parlament hat sich am 25.4.2012 in einer Entschließung für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer künftig verpflichtend (nach einer Übergangsperiode von fünf Jahren) ausgesprochen – mit Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die sich aber freiwillig anschließen können sollen. Der diesbezügliche Gesetzesentwurf der Kommission sieht noch ein freiwilliges System vor. Das GKKB-System sollte grenzüberschreitend tätigen Unternehmen den Vorteil bieten, steuerpflichtige Gewinne nach einem einzigen Berechnungssystem zu ermitteln, statt wie bisher nach national unterschiedlichen Steuer- und Buchhaltungsvorschriften. Die gemeinsame Berechnungsgrundlage hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Steuersätze, die auch weiterhin von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden.
(Quelle: PM EU-Parlament vom 25.4.2012)
--> Zur GKKB vgl. Beitrag von Bünning/Möser, BB 2011, 2647).