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Steuerrecht
18.06.2009
Steuerrecht
BFH: EÜR auch noch nachträglich als Gewinnermittlungsmethode wählbar

Der BFH hat durch Urteil vom 19.3.2009 – IV R 57/07 – entschieden, dass die Wahl der Einnahmen- Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zulässig ist und damit seine bisher anderslautende Rechtsprechung aufgegeben. Stellt der Unternehmer einen Jahresabschluss auf, entscheidet er sich erst dadurch für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1386-3

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