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Steuerrecht
19.02.2010
Steuerrecht
BFH: EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Flugbenzin

Mit Beschluss vom 1.12.2009 – VII R 9, 10/09 – hat der BFH dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, welche die Besteuerung von Luftfahrtbetriebsstoffen (Flugbenzin und Kerosin) betreffen. Von der Entscheidung des EuGH hängt es ab, ob Deutschland aufgrund des geltenden Gemeinschaftsrechts verpflichtet ist, alle in der Luftfahrt eingesetzten Kraftstoffe von der Energiesteuer (Mineralölsteuer) zu befreien, wenn der Einsatz von Flugzeugen erwerbsbezogenen Zwecken dient. Nach der gegenwärtigen Besteuerungspraxis wird die Steuerbefreiung grundsätzlich nur Luftfahrtunternehmen mit einer entsprechenden luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung gewährt. Sonstigen Unternehmen, die z. B. mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten befasst sind, wird die Steuerbegünstigung verweigert.

Volltext desBeschl.: // BB-ONLINE BBL2010-469-4

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