BFH: EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der „Sonderregelung für Reisebüros“
Durch Beschluss vom 10.12.2009 – XI R 39/08 – hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die „Sonderregelung für Reisebüros“ in Art. 26 der Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG auch für denVerkauf vonOpernkartendurch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen gilt. Im zugrunde liegenden Fall betreibt die Klägerin ein Reisebüro. Sie erwarb von der Semperoper Eintrittskarten und veräußerte diese an Endabnehmer ohne zusätzlich erbrachte Reiseleistungen. Streitig ist, ob diese Kartenverkäufe der sog. Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterliegen.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2010-277-5