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Steuerrecht
25.01.2011
Steuerrecht
BFH: EuGH-Vorlage

Der BFH hat mit Beschluss vom 15.12.2010 – II R 63/09 – den EuGH zur Klärung gemeinschaftsrechtlicher Fragen angerufen, die den Ausschluss des in einem Drittstaat befindlichen Betriebsvermögens von erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen für inländisches Betriebsvermögen betreffen. Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt ein Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs vor, wenn Steuervergünstigungen auf Erbschaften nur für Inlands-, nicht jedoch für Auslandsvermögen gewährt werden. Der BFH ist der Auffassung, dass Art. 56 Abs. 1 EG in gleicher Weise auch für Betriebsvermögen in Drittstaaten gelten müsse. Danach sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten. Ob dieser Rechtsstandpunkt zutrifft, bedarf der Klärung durch den EuGH.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-277-1

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