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Steuerrecht
06.09.2010
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks

Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 19.5.2010 – 15 K 1185/09 H(L) – entschieden: Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn Restaurantschecks zur Verfügung, so kann es sich hierbei um Barlohnzuwendungen und nicht um steuerlich begünstigte Sachbezüge handeln. Ein bei einem Dritten einzulösender Warengutschein sei nur dann als Sachbezug zu behandeln, wenn er auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lautet, sodass der Arbeitnehmer nur dieseWare beziehen kann. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Wenngleich die Arbeitnehmer der Klägerin die Schecks nur zum Erwerb von Mahlzeiten oder von zum sofortigen Verbrauch bestimmten Lebensmitteln verwenden durften, seien sie in ihrer Entscheidung, für welche konkreten Lebensmittel sie die Schecks einsetzten, frei gewesen.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2206-2

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