BFH: Erwerb eines Geschäftsanteils durch Pooltreuhänder – Schenkungsteuer im Managermodell
Der BFH hat mit Urteil vom 6.5.2020 – II R 34/17 – wie folgt entschieden:
Veräußert ein Gesellschafter einem vorformulierten Vertragswerk entsprechend seinen Geschäftsanteil an einen Pooltreuhänder, der diesen bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters treuhänderisch für die verbleibenden Gesellschafter hält, unterliegt der Vorgang bei den verbleibenden Gesellschaftern nicht der Schenkungsteuer.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2020-2197-2