OFD Hannover: Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Steuerstundung
Die OFD Hannover hat sich zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gem. § 3 Nr. 66 EStG geäußert, speziell zu den Fragen der Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit von Unternehmen sowie zur Sanierungseignung des Schulderlasses. Sie hat dazu eine Steuerstundung in Aussicht gestellt (Verfügung vom 19.9.2008 – S 2140 – 8 – StO 241).
VolltextderVerf.: // BB-ONLINE BBL2008-2489-4 unter www.betriebs-berater.de
Vgl. auch o. a. BFH, 19.8.2008 – IX 63/05 zur Auswirkung eines verlorenen Sanierungsdarlehens.