BMF: Erstmaliger Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013
Das BMF hat die nach § 52b EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 (BGBl. I Seite 1809) für den Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 geltenden Regelungen bekannt gemacht.
BMF, Schreiben vom 2.8.2013 -
IV C 5 - S 2363/13/10003