BFH: Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte
Der BFH hat durch Urteil vom 14.7.2009 – IX R 52/08 – entschieden: Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grundsätzlich der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres (Anschluss an BFH, 17.9.2008 – IX R 70/06). Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der „bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust“ nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen in § 10d EStG zu bestimmen.
Der BFH betont ausdrücklich, dass er an seiner in den Urteilen vom 9.12.1998 – XI R 62/ 97 – (BStBl. II 2000, 3, BB 1999, 889) und vom 9.5.2001 – XI R 25/99 (BStBl. II 2002, 817, BB 2001, 2311) vertretenen Rechtsauffassung insoweit nicht mehr festhält.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2115-5