BFH: Erstmalige Feststellung des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art – Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten
Im Urteil vom 21.8.2007 - I R 78/06 - ging es um die Ermittlung des Anfangsbestandes des Einlagekontos eines Betriebs gewerblicher Art. Die Klägerin stellte sich auf den Standpunkt, dass Einlagen aus der Zeit vor dem Systemwechsel, die durch Verluste verbraucht sind, in den Bestand des Einlagekontos mit einzubeziehen sind. Dies hat der BFH abgelehnt.