BFH: Erstmalige Feststellung des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art - Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten
Mit Urteil vom 21.8.2007 - I R 78/06 hat der BFH entschieden, dass Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos erhöhen.