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Steuerrecht
14.05.2009
Steuerrecht
BFH: Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid

Durch Urteil vom 16.12.2008 – I R 29/08 – hat der BFH entschieden: Ersetzt das Finanzamt während eines Klageverfahrens den mit der Klage angefochtenen Haftungsbescheid durch einen anderen Haftungsbescheid, in dem es erstmals seine Ermessenserwägungen erläutert, so wird dieser Bescheid zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Im weiteren Verlauf jenes Verfahrens sind die nunmehr angestellten Ermessenserwägungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1099-2

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