BFH: Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2020 – VI R 24/18 – entschieden: Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG unerheblich.