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Steuerrecht
08.10.2020
Steuerrecht
BFH: Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2020 – VI R 24/18 – entschieden: Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG unerheblich.

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