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Steuerrecht
29.10.2013
Steuerrecht
BGH: Erstattung versehentlich vom Werklohn nicht einbehaltener Bauabzugsteuer

Der BGH hat mit Urteil vom 26.9.2013 - VII ZR 2/13 - wie folgt entschieden:

a) Zahlt der Besteller nach versehentlich vollständiger Zahlung des Werklohns an den Unternehmer die Bauabzugsteuer an das Finanzamt, trifft den Unternehmer eine aus dem Vertragsverhältnis resultierende Nebenpflicht, diesen Betrag an den Besteller zu erstatten.

b) Der Unternehmer kann wegen seines nach §48a Abs. 2 EStG gegebenen, fälligen Anspruchs auf ordnungsgemäße Abrechnung und damit auf Vorlage der unterschriebenen dritten Ausfertigung über den Steuerabzug bei Bauleistungen gegen einen solchen Erstattungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §273 Abs. 1 BGB geltend machen.

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