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Steuerrecht
20.06.2012
Steuerrecht
BFH: Errterung im Einspruchsverfahren

Der BFH hat im Urteil vom 11.4.2012 – I R 63/11 – entschieden: Lehnt das FA eine Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO ab, ist eine hiergegen erhobene Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1633-3 unter www.betriebs-berater.de

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