BFH: Errterung im Einspruchsverfahren
Der BFH hat im Urteil vom 11.4.2012 – I R 63/11 – entschieden: Lehnt das FA eine Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO ab, ist eine hiergegen erhobene Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig.
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