BFH: Erneute doppelte Haushaltsführung bedingt keinen Wohnortwechsel
Der BFH hat mit Urteil vom8.7.2010 – VI R 15/09 – entschieden:Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. Eine doppelte Haushaltsführung ist regelmäßig dann beendet, wenn der Haushalt in derWohnung am Beschäftigungsort nicht mehr geführt wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2661-3