EU-Rat: Erneute Änderung der EU-Amtshilferichtlinie
Am 25.5.2018 hat der Rat die 6. Änderung zur EU-Amtshilfe-Richtlinie (DAC 6) bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen in der Fassung der Ratsvorlage vom 3.5.2018 (en/de) gebilligt. Ziel ist es, aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung durch mehr Transparenz zu verhindern. Die Richtlinie zielt auf Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter und Rechtsanwälte ab, die Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten. Sie werden in einem neuen Art. 8a der Richtlinie verpflichtet, spätestens dreißig Tage nach Implementierung die Finanzverwaltung ihres Landes über die Einzelheiten der Gestaltung zu informieren, also Modelle zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Die erhaltenen Informationen werden über eine zentrale Datenbank automatisch ausgetauscht. Gegen Intermediäre werden bei Nichteinhaltung der Vorschriften Sanktionen verhängt. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31.12.2019 Zeit, die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die ersten Meldungen haben ab dem 1.7.2020 zu erfolgen, und der erste automatische Informationsaustausch soll bis zum 31.10.2020 vollzogen sein.
(PM EU-Rat vom 25.5.2018)