BFH: Ermittlung abziehbarer Vorsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2019 – XI R 18/17 – entschieden: Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist
nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen.