BFH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verkauf von Fingerfood im Kino
Durch Urteil vom 18.2.2009 – V R 90/07 – hat der BFH entschieden: Die Aufbereitung von Lebensmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand ist nicht notwendig mit ihrer Vermarktung verbunden und deshalb bei der für die Abgrenzung von Dienstleistungen und Lieferungen erforderlichen Gesamtbetrachtung dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen, so dass der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1723-4