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Steuerrecht
17.05.2011
Steuerrecht
EuGH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Einfuhr/Lieferung von Tieren gemeinschaftsrechtswidrig

Der EuGH hat im Urteil vom 12.5.2011 – C-453/ 09 – entschieden: Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1301-1 unter www.betriebs-berater.de

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