Bundestag: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen beschlossen
Der Bundestag hat am 4.12.2009 das Steuerpaket der Bundesregierung verabschiedet. U. a. regelt dieses, dass Beherbergungsleistungen ab dem 1.1.2010 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % besteuert werden. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Vermietung von Wohnräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält; eine kurzfristige Beherbergung ist eine solche unter sechs Monaten.
Erfasst werden Umsätze des "klassischen" Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen und Ferienwohnungen. Nicht erfasst werden die Verpflegung (insbesondere das Frühstück), der Zugang zu Kommunikationsnetzen, die TV-Nutzung, Minibar, Wellness, Überlassung von Tagungsräumen und sonstige Pauschalangebote. Denn derartige Umsätze dienen nicht unmittelbar der Beherbergung.
Ob der Bundesrat, der den Gesetzentwurf am 18.12.2009 beraten soll, diese Regelung so übernehmen wird, bleibt abzuwarten.