Niedersächsisches FG: Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Verkauf von Speisen durch Imbisswagen
Nach Auffassung des Niedersächsischen FG (21.8. 2008 – 5 K 428/07) unterliegt der Verkauf von Speisen auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar EinrichtungenzumVerzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die erbrachten Dienstleistungen aber der gesamten Leistung nicht das Gepräge geben. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2598-3 unterwww.betriebs-berater.de Dazu BMF, 16.10.2008 – IV B 8 – S 7100/07/ 10050, // BB-ONLINE BBL2008-2374-6.