BFH: Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
Der BFH hat mit Urteil vom 7.2.2018 – XI R 17/17 - entschieden: Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser“ i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil vom 18. April 2012 VIII ZR 253/11, HFR 2012, 1110).