EuGH: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Vermietung von Campingplätzen nicht auf Vermietung von Bootsliegeplätzen anwendbar
Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2019 – C-715/18 - entschieden: Art. 98 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der dort für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen vorgesehen ist, nicht auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anwendbar ist.