FG Münster: Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre
Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.5.2019 – 3 K 1007/18 E – entschieden: Der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (die sog. „Fünftel-Regelung“) ist auf eine Überstundenvergütung anwendbar, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
--> Das FG hat die Revision zur Fortbildung des Rechts und mit Blick auf das Urteil des FG Hamburg vom 2.7.2002 – II 83/01 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Der BFH hat die Frage, ob Zahlungen für geleistete Mehrarbeit tarifbegünstigt sind, bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. BFH, 14.6.2016 – IX R 2/16).