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Steuerrecht
29.01.2018
Steuerrecht
FG München: Erlös aus der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen

Das FG München hat mit Urteil vom 3.8.2017 – 2 V 814/17 - wie folgt entschieden:

1. Ein Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt jedenfalls nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und veräußert wurde und auch nur Arbeitnehmern im Allgemeinen oder sogar nur bestimmten Arbeitnehmern angeboten worden war.

2. Ebenso wenig können im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Ausschlussrechte oder Sonderkündigungsrechte für sich gesehen die Annahme rechtfertigen, dass dem Mitarbeiter durch die Beteiligung Lohn zugewendet werden soll.

3. Derartige Merkmale sind aber Indizien, die zusammen mit weiteren Umständen – z. B. fehlendes Verlustrisiko oder Vorteile, die nicht allein aus Kapitalbeteiligung ableitbar sind (z. B. marktunübliche Renditechancen) oder Einflussmöglichkeiten auf den Wert der Kapitalbeteiligung, die sich nur aus dem Arbeitsverhältnis erklären lassen und die fremden Beteiligten nicht zukommen – für einen vorrangigen Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sprechen können

(Leitsätze der Redaktion)

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