R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
13.08.2009
Steuerrecht
BFH: Erlass eines Änderungsbescheids

Der BFH hat durch Urteil vom 19.3.2009 – IV R 20/08 – entschieden: Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. v. § 233a Abs. 2a AO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen. Denn die Frage, ob und in welchem Umfang Steuernachforderungen auf Hinterziehungshandlungen beruhen und somit tatbestandlich den Zinsanspruch des § 235 AO auslösen, ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung zu entscheiden. Für Zinsen kann nichts anderes gelten.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1779-6

stats