EU-Kommission: Erläuterungen zur Rechnungsstellung
Die EU-Kommission hat am 5.10.2011 die Zweite Richtlinie über die MwSt.-Anforderungen an die Rechnungsstellung (Richtlinie des Rates 2010/45/EU) und Erläuterungen bekannt gemacht. Die zweite Richtlinie über die MwSt.- Anforderungen an die Rechnungsstellung wurde am 13.7.2010 angenommen und ihre Rechtsvorschriften sind von den Mitgliedstaaten ab dem 1.1.2013 anzuwenden. Ziel dieser Richtlinie ist die weitere Vereinfachung der Rechnungsstellungsvorschriften durch Abbau vorhandener Hemmnisse und Barrieren. Sie stellt die Gleichbehandlung von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen her, ohne den Verwaltungsaufwand für Papierrechnungen zu erhöhen, und soll die Akzeptanz elektronischer Rechnungen durch Einräumung der Wahlfreiheit hinsichtlich der Rechnungsstellungsmethode fördern. Für ein klares Verständnis der wichtigsten Änderungen der MwSt.-Anforderungen an die Rechnungsstellung ab dem 1.1.2013 wurde eine Reihe von Erläuterungen verfasst. Die englische Fassung ist auf folgender Internetseite abrufbar:
(Quelle: ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/in voicing_rules/index_de.htm)