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Steuerrecht
19.05.2020
Steuerrecht
BFH: Erinnerunggegeneine Kostenrechnung

Der BFH hat mit Beschluss vom 19.2.2020 – IX E 6/20 – wie folgt entschieden:

NV: Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 GKG können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d. h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext: BB-ONLINE BBL2020-1174-1

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