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Steuerrecht
22.01.2014
Steuerrecht
BFH: Erhebung und Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Einbringungsvorgängen

Der BFH hat mit Urteil vom 25.9.2013 - II R 2/12 - wie folgt entschieden:
1. Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Grundstückseinbringung nicht erfüllt.
2. Bei der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft darf auch dann nicht anstelle des Grundbesitzwerts der Buchwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft und das für die Steuerfestsetzung zuständige FA dies vereinbaren.

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