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Steuerrecht
18.08.2010
Steuerrecht
BMF: Erhebung der IdNr. des Arbeitnehmers für LSt-Bescheinigung 2010

Das BMF hat durch Mitteilung vom 5.8.2010 zur Erhebung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim BZSt für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 verlauten lassen: In dem BMF-Schreiben vom 9.11.2009 – IV C 5 – S 2378/09/10004 – wurde darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab April 2010 für den authentifizierten Arbeitgeber eine Anfragemöglichkeit zur Erhebung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und zur erleichterten Übernahme der steuerlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers in das Lohnkonto bereitgestellt wird. Diese Anfragemöglichkeit steht nunmehr ab sofort bis zum 31.12.2010 im ElsterOnline-Portal des Arbeitgebers unter der Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ zur Verfügung. Nähere Informationen sind im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung unter www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax und der Rubrik „Leistungen“ bereitgestellt. Unter der Rubrik „Dienste“ ist die Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ zu finden.

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