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Steuerrecht
04.01.2008
Steuerrecht
Standpunkt: Erbschaftsteuerrefom - Betriebsaufspaltungen in der Zange

von Dipl.-Vw. Carola Seifried, StB, Rödl & Partner, Nürnberg

Der Regierungsentwurf zur Erbschaft- und Schenkungsteuer führt zu einer schwerwiegenden Benachteiligung von Betriebsaufspaltungen. Betroffen sind Unternehmen, die aus wirtschaftlichen oder haftungsrechtlichen Gründen Immobilien in einer eigenen Gesellschaft halten und an das Unternehmen vermieten. Eine Begünstigung soll künftig nur noch erfolgen, wenn der Übergeber sich aufgrund seiner Stimmrechte sowohl in der grundstückshaltenden Gesellschaft als auch in der operativen Gesellschaft durchsetzen kann und diese Position auf den Erwerber übergeht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Besitzgesellschaft als Verwaltungsvermögen angesehen und damit wie Privatvermögen besteuert. Insbesondere in folgenden Fällen würde keine Begünstigung der Immobilien mehr erfolgen: – Familienunternehmen ab der zweiten Generation, in denen kein Gesellschafter eine Mehrheit der Anteile hat, – Übergabe des Unternehmens an mehr als einen Nachfolger, – Übergabe von Anteilen an einen Nachfolger in mehreren Einzelschritten. Die Regelungen zur Berücksichtigung von Betriebsaufspaltungen sind somit im Ergebnis zu eng gefasst und könnten viele Unternehmer zu wirtschaftlich unsinnigem Verhalten zwingen, um der drohenden Steuerlast zu entgehen.

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