BFH: Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an weichenden Erbprätendenten?
Der BFH entschied mit Urteil vom 4.5.2011 – II R 34/09 –: Hat ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hat, und ist die Wirksamkeit des zuletzt errichtetenTestaments wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers zwischen den potenziellen Erben streitig, ist die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vomzuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i. S. des § 3 ErbStG. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Erbvergleich können eine Steuerbarkeit der Abfindung als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1Nr. 1 ErbStG nicht begründen.
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